Natura 2000

Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein europäisches Netz von besonderen Schutzgebieten, mit welchem gefährdete wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten und ihre natürlichen Lebensräume länderübergreifend geschützt werden sollen. Ein zusammenhängendes Netz aus Biotopen soll Europa überziehen und der Natur ein Überleben zwischen Kultur- und Industrielandschaft ermöglichen. 

Die Natura 2000 Gebiete wurden nach Massgabe der Europäischen Richtlinien 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) sowie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) errichtet. Daher überschneiden sich häufig die aufgrund der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie errichteten Natura 2000-Gebiete. Zur Unterscheidung haben sich in Deutschland die Begriffe FFH-Gebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet etabliert. Zur Identifikation erhält jedes Natura-2000-Gebiet eine europaweit eindeutige Nummer, EU-Code genannt. 

Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt aller im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sowie die Gewährleistung eines für deren langfristiges Überleben ausreichenden Bestandes. Für die im Anhang I aufgeführten besonders bedrohten Vogelarten müssen besondere Schutzmassnahmen zur Erhaltung und Entwicklung ihrer Lebensräume durchgeführt werden. Die zahlen- und flächenmässig geeignetsten Gebiete werden zu diesem Zweck als Schutzgebiete ausgewiesen. Schutzgebiete für die nicht im Anhang I aufgeführten regelmässig auftretenden Zugvogelarten zum Schutz ihrer Brut-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten sind ebenfalls zu schützen. In diesem Zusammenhang kommt dem Schutz von Feuchtgebieten herausragende Bedeutung zu. 

Auswahlverfahren 

Natura 2000 Gebiete werden von dem jeweiligen Mitgliedsstaat der EU ausgewählt. In Frage kommen Gebiete, welche natürliche Lebensräume vieler verschiedener Tiere und Pflanzen, oder ein Habitat einer bestimmten Art umfassen. Die ausgewählten Gebiete werden dann der EU-Kommission vorgeschlagen und von dieser bewertet. Wird ein Gebiet in die Natura 2000 Liste aufgenommen, ist der Mitgliedsstaat verpflichtet, dieses so schnell wie möglich unter besonderen Schutz zu stellen und dafür zu sorgen, dass der in der FFH-Richtlinie definierte günstige Erhaltungszustand der jeweils bedeutsamen Artvorkommen und Lebensräume bewahrt wird. Die Mitgliedsstaaten müssen dazu Entwicklungsziele definieren und die geeigneten gesetzlichen, administrativen oder vertraglichen Schutzinstrumente zur Erreichung dieser Ziele auswählen und umsetzen. 

Eingriffe 

Vorhaben, die eine bestimmte Fläche des Erdbodens in Gestalt oder Nutzung oder den mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegel verändern, gelten dann als Eingriffe in Natur und Landschaft, wenn sie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Sollen Eingriffe in ein Natura-2000 Gebiet erfolgen, sind umfangreiche Prüfungen vorgeschrieben. 

  1. Zunächst muss in einer Vorprüfung geklärt werden, ob der geplante Eingriff möglicherweise zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes führen kann. Dabei ist es egal, ob das Vorhaben direkt im Gebiet stattfindet oder von aussen auf das FFH-Gebiet einwirkt. Lässt sich eine erhebliche Beeinträchtigung nachweislich nicht ausschliessen, muss eine Verträglichkeitsprüfung erfolgen. Für Pläne und Projekte wie eine Bundesfernstrassenplanung ist die Vorprüfung zwingend vorgeschrieben. 
  2. Eine Verträglichkeitsprüfung (VP) (¬ß 34 Abs. 1, 2 BNatSchG) wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt. Während nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bei Eingriffen in die Natur unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensiert werden können, gilt für ein Natura-2000-Gebiet ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Dies bedeutet, dass keine wesentlichen Verschlechterungen der Lebensraumtypen sowie erhebliche Störungen der für das Gebiet gemeldeten Arten erfolgen dürfen und dass Nutzungsänderungen nur zulässig sind, soweit sie sich nicht erheblich nachteilig auf die definierten Erhaltungsziele auswirken. 
  3. Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck massgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es zunächst unzulässig. Dieses Ergebnis kann nur überwunden werden, wenn es zu dem geplanten Eingriff nachweislich keine Alternativen gibt (¬ß 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG) und ein überwiegendes öffentliches Interesse an dem geplanten Eingriff nachgewiesen werden kann, welches schwerer wiegen muss als das öffentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes. 

5614-401 Feldflur bei Limburg (EU-Vogelschutzgebiet) 

Auszug aus der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichten Gebietsliste - Gebiet in der Karte ansehen

gebiet 5614

Beschreibung


Bei dem Gebiet 5614-401 handelt es sich um offene Feldffluren mit vorherrschendem Ackerbau in milderer Klimalage. Es ist ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet am Westrand der hessischen Vogelzugschneise für Kranich, Goldregenpfeifer, Kornweihe, Mornellregenpfeifer, Kiebitz, kleines Sumpfhuhn und weitere Arten nach Art. 4 (2) der Vogelschutz-Richtlinie. 

Das Gebiet ist durch Intensivierung der Landwirtschaft, Bau von Windkraftanlagen und Starkstromleitungen sowie durch den Bau von Umgehungsstrassen gefährdet. 

Entwicklungsziele

Erhalt und Verbesserung der Lebensbedingungen für relevante durchziehende und überwinternde Vogelarten durch Fortsetzung der bisherigen Landwirtschaft. Dazu gehören unter anderem: 

  • Erhaltung von grossräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Arten günstigen Nährstoffhaushalt 
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
    Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten 
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten

Downloads

Flyer 01 BI Holzheim

Mit diesem Flyer möchten wir uns und unsere Ziele vorstellen. Ausserdem enthält der Flyer die von Michi Schmidt gezeichnete Übersichtskarte der Varianten der Holzheimer Trasse.

Flyer 02 Wasser

Die Auswirkungen der geplanten Umgehung Holzheim auf das Grundwasser: Verschmutzung, Freilegung, √Ñnderung der Fliessrichtungen. 

Flyer 04

Die Folgen der Versiegelung der Bodenflächen im Trassenbereich führt zu einem Verlust von Ackerland, auf dem sonst jährlich Getreide für über 75.000 Brote angebaut werden könnte.

Flyer 05 Lärm

Die Pläne des LBM bevorzugen die ortsnahen Varianten. Dies bedeutet einen Abstand von 70 Metern zwischen Umgehunsstrasse und den Häusern von Holzheim, mit einem Lärmpegel von 50 dB. 

HE 7620 SuÃàdumgehung Limburg mit OU Flacht-Niederneisen

Projektbeschreibung und Beurteilungskriterien des Gesamtprojektes. Auszug aus der Dokumentation des Bundesverkehrswegeplans 2003.

Schon gewußt? - Blatt 00: Die Übersichtskarte

Wir stellen uns vor - unsere Ziele und Grundsätze, und die wichtigsten Argumente gegen die Umgehung auf einen Blick.

Schon gewußt? - Blatt 01: Die Brücke über die Eppenau

Die Südtrasse sieht eine Überquerung der Eppenau, eines Naherholungsgebietes von besonderer Bedeutung, durch eine vierspurige Brücke vor - mit einer Länge von 340m und einer Höhe von 15 Metern.

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um Blumenrod mit den Schulen

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Blumenrod IV

Luftbild des Trassenverlaufs 1a um das Neubaugebiet Blumenrod IV

Trassenverlauf Südumgehung Variante 1a - Linter-Blumenrod

Luftbild des Trassenverlaufs 1a zwischen Linter und Blumenrod mit Anschluss an die B 417

Weitere Informationen

03.12.2012
Trassenentscheidung des Verkehrsausschusses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr der Stadt Limburg hat am 26. November in einer lebhaften und vielbeachteten Sondersitzung über die Trasse der Südumgehung entschieden.
Mit den Stimmen von CDU und SPD hat sich der Ausschuss entschieden, die Alttrasse (Variante 2.1) zu empfehlen. Die finale Entscheidung liegt nun bei der Stadtverordnetenversammlung, die in ihrer Sitzung am 17. Dezember darüber abstimmen wird. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Trasse final bestätigt hat, wird diese an das Bundesverkehrsministerium zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan gemeldet.

Die Entscheidung hat auch ein großes Echo in der Presse gefunden.

19.10.2012
Aar-Umgehung: Bürger mit im Boot

Der Landesbetrieb Mobilität kündigt an, dass das Raumordnungsverfahren zur Aar-Umgehung von einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung begleitet wird. Dem Verbandsgemeinderat berichtete der stellvertretende LBM-Leiter auch von ersten positiven Signalen aus dem Verkehrsministerium, nach der für das im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltene Projekt die Variante vier aussichtsreich erscheine. Diese Variante wurde allerdings vom Gutachter wegen technischer Schwierigkeiten und Eingriffen in die Umwelt abgelehnt.

11.09.2012
Fragen an den Verkehrsausschuß Limburg

Am 12.09.2012 wird sich der Verkehrsausschuß der Stadt erneut mit dem Thema der Trassenwahl für die geplante Südumgehung Limburg beschäftigen. Während für die Abgeordneten des Stadtparlamentes die Auswirkung der geplanten Umgehung auf die Stadt Limburg im Vordergrund stehen, wird leicht der größere Zusammenhang vergessen, in dem diese Umgehung gesehen werden muss.

Die Südumgehung Limburg ist nur ein kleiner Teil in dem Gesamtprojekt „Neubau einer Umgehung Limburg - Diez, Holzheim mit einer Umgehung Flacht und Niederneisen im Zuge der B 54“. Dies ist das Projekt (Südumgehung Limburg, Umgehung Holzheim, Aartal-Umgehung) aus dem Bundesverkehrswegeplan mit der Nummer HE 7620. Hessen Mobil, die Planungsbehörde des Landes Hessen, hat dazu am 16.03.2012 schriftlich mitgeteilt, dass "nur durch diese bundesländerübergreifende Gesamtkonzeption eine positive Gesamtwirkung erreicht" werden könne. Die Verkehrsprognose des Gesamtprojektes stellt für die Umgehungen im Aartal jedoch fest, dass die dort geplanten Umgehungen alleine "als eigenständige Maßnahme ohne merkliche Fernwirkung einzustufen" seien. Während das Land Hessen den Bau der Limburger Umgehung also mit zu erwartenden Verkehrsströmen aus dem Aartal rechtfertigt, scheint es diese aus Sicht von Rheinland-Pfalz nicht zu geben.

Sinn machen diese Aussagen nur, wenn man in der Zukunft mit Verkehrsströmen rechnet, die heute noch nicht existierten - etwa über eine Verbindung zwischen dem Rheintal und dem Osten Deutschlands über Limburg und Gießen ("Brummipiste"). Eine Entlastung des innerstädtischen Verkehrs in Limburg durch die Südumgehung erwartet auf Seiten der Planungsbehörden aber anscheinend niemand.

04.04.2012
Traumhafte Wohnlage

In Zeiten abnehmender Bevölkerungszahlen und zunehmender Leerstände in den Ortskernen hat die Neuausweisung eines Baugebietes wahrlich Seltenheitscharakter. In Holzheim bietet die Ortsgemeinde oberhalb der Straße "Ober den Erlen" ein neues Baugebiet an. Die Aussicht von diesem Gelände am oberen Rand von Holzheim in Südwest-Hanglage ist traumhaft: Von hier schweift der Blick hinunter ins Aartal und hinüber auf den Diezer Sonnenhang, und natürlich zur neuen Umgehungsstrasse.

06.10.2011
Aarumgehung: Grüne werfen LBM Planungsfehler vor

Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hat im Zusammenhang mit den Plänen zum Bau einer Umgehungsstraße im Aartal scharfe Kritik an den Ortsgemeinderäten von Flacht und Niederneisen geübt. Noch vor einem Jahr seien für beide Gremien ausschließlich die Varianten V und VI akzeptabel gewesen, jetzt seien beide Ortsgemeinderäte auf die Linie des Landesbetriebs Mobilität (LBM) eingeschwenkt und hätten einer Planung zugestimmt, die die Varianten I bis IV beinhalte.
„Die Ursachen für den Sinneswandel der Volksvertreter sind weder bekannt noch nachvollziehbar“, monieren die Grünen und erinnern daran, dass die ersten vier Varianten auf Drängen des LBM ursprünglich nur zu Vergleichszwecken herangezogen worden seien.

30.09.2011
Werden Steuern verschwendet?

Obwohl klar ist, dass der Bund die beiden teuren Varianten V und VI nicht bauen wird und die Bürger und viele Gemeindevertreter die Billigvarianten ablehnen, hat auch der Gemeinderat Niederneisen dafür plädert, weiter zu planen. Das Verfahren werde entweder jetzt oder später im Raumordnungsverfahren sofort beendet, sobald klar ist, dass nur die teuren Tunnel- oder Troglösungen in Frage kommen.  

28.09.2011
Ortsferne Variante der Aarumgehung wird favorisiert

Nach Flacht hat sich auch Niederneisen für die weitere Planung der Aarumgehung ausgesprochen. In den Gesprächen mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurde deutlich, dass die ortsferne Variante IV nicht nur von den Planern favorisiert wird. Die umweltverträglichsten Linien wurden vom Bundesverkehrsministerium aus Kostengründen abgelehnt. Die Befürworter der Aarumgehung aus der „Bürgerinitiative für die Ortsumgehung Niederneisen/Flacht" (B.I.O.) plädieren ebenfalls für die Variante IV.

15.09.2011
Überraschung beim Trassenvorschlag

Wie die NNP heute in mehreren Artikeln berichtet, hat das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Dillenburg dem Lenkungsausschuß den Trassenvorschlag präsentiert. Zur Überraschung aller schlägt das Amt den Bau der Limburger Umgehung auf der sogenannten Alttrasse vor, ein von Bebauung
freigehaltener Streifen zwischen den Straßen "Im großen Rohr"/Holzheimer
Straße und der Wiesbadener Straße. Der Vorschlag basiere auf den Ergebnissen der vorgenommenen Untersuchungen. Die Variante 1a, Südumgehung Limburg, sei schlicht zu teuer - 100 Millionen Euro soll diese Variante kosten, 2007 lagen die Schätzungen – je nach Variante – noch bei 37 bis 42 Millionen Euro. Schuld an der Kostenexplosion sei das Grundwasser, das die Umfahrung von Blumenrod so teuer gemachte habe (vor allem die Kostensteigerung bei der in einem Trog verlaufenden Abschnitt). "Wir vom Verein mussten die Planer doch erst einmal zum Jagen tragen", fasst Prof. Distler, 1. Vorsitzender unseres Vereins, etwas salopp die Ereignisse der letzten zwei Jahre zusammen - tatsächlich kamen die Hinweise auf die hydrologischen Schwierigkeiten vom Verein.

Unterschiedliche Reaktionen gab es von Seiten der Limburger Parteien. Laut NNP sei die CDU-Fraktion "erstaunt und verwundert über das Ergebnis". Für ein umfassendes Meinungsbild aus der Union sei es allerdings noch zu früh. Die CDU plant die Durchführung eines Bürgerentscheides, der allerdings auch zu einer kompletten Ablehnung der Umgehung führen kann.

Die Grünen lehnen den Bau einer Umgehung generell ab, unabhängig von der Trassenvariante. Eine Umgehung sei keine Antwort auf die aktuellen Verkehrsprobleme in Limburg. Ob diese verwirklicht werde, sei auch nach dem Beschluss des Lenkungsausschusses völlig offen.

Nach Einschätzung der FDP sei die Entscheidung über eine der Varianten
durchaus eine politische Entscheidung. Generell sehe die FDP durchaus die Möglichkeit einer Mehrheit für die Alttrasse, man selber bevorzuge aber weiterhin die Variante 3, die von den Fachbehörden schon vorab gar nicht mehr in die engere Wahl genommen worden war.

Nach Angaben von Werner Laux, Vorsitzendem der FWG, war man noch nie für die Umgehung um Blumenrod herum. Die Planung seien jedoch geduldet worden, damit es für Limburg eine Lösung gibt.
Nun komme nach Einschätzung von Laux wieder Bewegung in die Diskussion
und die Möglichkeit, eine breite politische Mehrheit für eine Variante zu finden. Und die erscheine Laux durchaus möglich: Neben der SPD und der FWG als alte Befürworter sehe er nun auch die CDU auf diese Variante einbiegen.

Partei und Fraktion der SPD haben stets auf die Umgehung auf der Alttrasse gesetzt. Von ihr geforderte Verbesserungen am Konzept wie der längere Tunnel seien mittlerweile eingearbeitet worden.

Bürgermeister Martin Richard sehe das Ergebnis nicht als politische
Niederlage. Es handele sich schließlich um keine politische Entscheidung, sondern ausschließlich um eine fachliche Bewertung nach Vorlage zahlreicher Gutachten und Untersuchungen.
Eine Anbindung an alle Holzheimer Varianten sei möglich, so dass dort unabhängig von Limburg eine Entscheidung getroffen werden könne.

Bilder-Galerie

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Gesamtkarte Mann